Allgemeine Links / Hintergrundinformationen
- https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/Umsetzung110TKG/VDS_113aTKG/VDS-node.html
- Unterschied Erbringer und Mitwirkender: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/Amtsblattmitteilung_Nr149_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- VDS-FAQ Version 20.01.17 (pdf / 52 KB)
- FAQ Referat IS 17, Stand: 05.04.2017 (pdf / 141 KB)
Empfänger
Referat IS 16 Sicherstellung der Telekommunikation und des Postwesens, technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen
Fax: 06131 18 5632
E-Mail IS16.Postfach@BNetzA.de
Betreff: Verpflichtung zur Speicherung und Beauskunftung der Verkehrsdaten im Freifunk Münsterland
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, der Förderverein freie Infrastruktur e. V., schreiben Ihnen um eine Aussage zu erhalten, ob wir zur Speicherung und Beauskunftung der Verkehrsdaten gemäß §§ 113a, 113b TKG verpflichtet sind oder nicht.
Im Anhang finden Sie unsere Anfrage und eine Übersicht der Struktur des Freifunk-Netzwerkes im Münsterland.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sebastian Danek
Förderverein Freie Infrastruktur e.V.
Förderverein Freie Infrastruktur e.V.
Franz-Essink-Str 3
48147 Münster
Amtsgericht Münster VR5566
Anhang
Aktueller Stand (vom 17.04.2017)
Antwort der BNetzA (vom 17.04.2017) auf die Frage wie Stand der Dinge dieser Anfrage ist:
"Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und bereits in Prüfung."